GESETZLICHE
GEWÄHRLEISTUNG
Mindestens zwei Jahre gesetzliche
Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können
ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen
Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B.
wenn die Waren
nicht der Beschreibung entsprechen,
nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit,
die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren
bestand und innerhalb des Zeitraums der
gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.
Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes
anbieten:
kostenlose Nachbesserung oder
kostenlose Ersatzlieferung,
in bestimmten Fällen eine Preisminderung
oder eine vollständige Erstattung des
Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein
längerer Zeitraum für die
gesetzliche Gewährleistung.
Für gebrauchte Waren kann
ein kürzerer Zeitraum gelten,
jedoch nicht weniger als ein
Jahr.
Für weitere Informationen zu
Ihren Rechten in einem
bestimmten Land scannen Sie
den nachstehenden QR-Code
oder fragen Sie den Verkäufer.
europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun,
wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen
Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche
Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen
Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung
zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche
Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die
die gesamte Ware abdeckt.
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Your Europe: gesetzliche Gewährleistungsrechte
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